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Unsere Services für Aufsichtsräte und Beiräte

Die Rechte und Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes sind klar geregelt. Die Haftung für ein Fehlverhalten ist im Außen- und Innenverhältnis klar definiert und kann (nicht nur im Insolvenzfall) zu erheblichen Schadenersatzansprüchen führen. Wir haben uns über die Treue- und Kontrollpflichten ausführlich in Management-Seminaren ausbilden lassen. Daher bieten wir Aufsichtsräten Audits an. Denn nicht jeder Aufsichtsrat verfügt über die nötige Zeit, Untersuchungen und Kontrollen persönlich durchzuführen, um ggf. Unregelmäßigkeiten, Fehlentwicklungen im Unternehmen zu erkennen oder sonstigen Warnsignalen nachzugehen, um seiner Kontrollpflicht nachzukommen.

Sie wissen sicherlich, dass Sie Ihre persönliche Haftung im Falle eines drohenden Schadenersatzes stark einschränken bzw. ausschließen können, wenn Sie rechtzeitig eine solche Untersuchung veranlasst haben. Das gilt beispielsweise, wenn Unternehmensinteressen bedroht werden. Aufgrund einer möglichen Befangenheit der Betroffenen fallen interne Ressourcen für solche Audits meist aus. Im Falle bereits weiter fortgeschrittener negativer Entwicklungen stellen wir gern auch den Kontakt zu erfahrenen Rechtsanwaltskanzleien mit entsprechender Expertise her.


Mögliche Einsatzgebiete sind hier:

  • Durchführung von externen Überprüfungen (Audits) im Unternehmen auf Basis einer Beauftragung durch den Aufsichtsrat
  • Interimistische Wahrnehmung einer CFO- oder CRO-Position
  • Themenorientiertes Coaching eines Vorstands- oder Geschäftsführungsmitgliedes 
  • Schutz vor scheinselbstständiger Beschäftigung bei Ihren externen Mitarbeitern bzw. den Sub-Auftragnehmern Ihrer Lieferanten